Schon seit Mitte der 1990er Jahre werden in Berlin Milieuschutzgebiete ausgewiesen. Ziel der Ausweisung solcher Gebiete ist es, die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung in den jeweiligen Gebieten zu bewahren, um negative städtebauliche Auswirkungen zu verhindern und die Passgenauigkeit zwischen der angestammten Bevölkerung und der Infrastruktur zu erhalten. Die Besonderheit: In Milieuschutzgebieten bedürfen der Rückbau, die Änderung und die Nutzungsänderung baulicher Anlagen sowie die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen einer speziellen Genehmigung gemäß § 173 BauGB.
Im Juni 2020 wurden erstmals in Spandau zwei Milieuschutzgebiete festgesetzt: Zum einen in der Wilhelmstadt rund um die Pichelsdorfer, Seeburger und Klosterstraße, zum anderen in der Spandauer Neustadt rund um die Neuendorfer, Schönwalder und Falkenhagener Straße.
Näheres zu den Milieuschutzgebieten, gemäß § 172 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 BauGB eigentlich „Soziale Erhaltungsgebiete“ genannt, finden Sie auf der Informationsseite des Bezirksamtes sowie den Informationsbroschüren zu den einzelnen Gebieten:
Im Sommer 2024 initiierte das Bezirksamt Spandau eine Prüfung, ob zukünftig vier weitere Wohngebiete im Bezirk als Soziale Erhaltungsgebiete ausgewiesen werden. Konkret handelt es sich um Wohngebiete an der Freiheit, am Germersheimer Platz und am Rohrdamm sowie um die Rudolf-Wissell-Siedlung. Notwendig für die Ausweisung ist eine vorherige Haushaltsbefragung in den jeweiligen Gebieten.
Weitere Informationen zur Befragung sind hier zu finden, eine Teilnahme ist noch bis zum 23. August 2024 möglich.
Treten Sie bei weiteren Fragen gerne mit uns in Kontakt.