Die parallel zur Charlottenburger Chaussee verlaufende Freiheit erschließt zahlreiche Gewerbegrundstücke zwischen der Spandauer Altstadt und dem Ortsteil Ruhleben. Auch aufgrund des Schwerlastverkehrs ist vor allem der asphaltierte Teil der Straße zwischen Stresow- und Klärwerkstraße in einem erkennbar schlechten Zustand, hat viele Risse und Ausbesserungsstellen. Das Straßen- und Grünflächenamt (SGA) führt daher ab August eine Fahrbahnsanierung durch.
Die Sanierung erfolgt in mehreren Teilabschnitten, um die Verkehrsbeeinträchtigungen so gering wie möglich zu halten. Ab dem 16. August wird der erste Abschnitt zwischen Stresow- und Schürstraße in Angriff genommen. Es kommt im Bauverlauf zu Einschränkungen auf den Gehwegen und beim Abbiegen aus den Seitenstraßen, zusätzlich wird die Schürstraße im Einmündungsbereich kurzzeitig gesperrt.
Trotz der laufenden Arbeiten bleibt die Freiheit bis zum 20. August, 18 Uhr in beiden Richtungen befahrbar. Ab diesem Zeitpunkt beginnen die Hauptarbeiten, bei denen die Fahrbahn in voller Breite zwischen Stresow- und Pichelswerderstraße saniert und die Straße voll gesperrt wird. Um eine Behinderung des Berufsverkehrs
zu vermeiden, sollen die Arbeiten bereits am darauffolgenden Montag, dem 23. August, 5 Uhr abgeschlossen sein. In der Zeit der Vollsperrung wird der Verkehr über Pichelswerder-, Ruhlebener und Klosterstraße umgeleitet. Der Bahnhof Stresow ist während der Sperrung nur zu Fuß oder mit dem Fahrrad erreichbar, die Busse der BVG-Linie 130 werden über Stresowplatz und Grunewaldstraße umgeleitet.
Die Erreichbarkeit der anliegenden Grundstücke wird während der Vollsperrung je nach Baubetrieb gewährleistet sein und zwischen Anliegern und Baubetrieb abgestimmt werden.
Für das kommende Jahr ist in zwei weiteren Teilabschnitten die Sanierung der Freiheit zwischen Pichelswerder- und Klärwerkstraße vorgesehen. Auch hier sollen die wesentlichen Arbeiten ausschließlich
am Wochenende durchgeführt werden.
Den vollständigen Wortlaut zur Fahrbahnsanierung finden Sie in der Pressemitteilung des Bezirksamtes.